Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse
Der Bundesgerichtshof bejaht in seinem Urteil (25. Januar 2012 – VIII ZR 95/11) die Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen. Der Kläger schloss mit einem Energieversorgungsunternehmen im Jahr 2008 einen Sondervertrag im Wege des Fernabsatzes. Der Vertrag sah für die vereinbarte Laufzeit einen Festpreis vor und räumte dem Kläger ein Widerrufsrecht ein. [...]
