Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte im Versandhandel
In seiner Entscheidung vom 09.12.2009 (AZ: VIII ZR 219/08) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Online-Händler ihre Kunden unmissverständlich und vollständig über ihr Widerrufsrecht aufklären müssen. Diese Pflicht gilt ohne Einschränkung. So muss klar und korrekt über den Fristbeginn und Regelung zum Wertersatz belehrt werden. Unwirksam ist nach dem Bundesgerichtshof die Klausel: „Die Frist beginnt frühestens [...]
