Der Zusammenschluss aller Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder, der sogenannte „Düsseldorfer Kreis“, hat in seinem Beschluss vom 24.09.2009 die Erfassung von IP-Adressen durch Webseiten-Betreiber und Statistik-Dienste als Verstoß gegen geltendes Recht untersagt.  Die Analyse des Nutzungsverhaltens der User unter Verwendung seiner IP-Adresse  ist im Geltungsbereich des Gesetzes nur mit bewusster und eindeutiger Einwilligung des Users zulässig. Da [...]