Telefonnummernangabe in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig
Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 02.07.2009 ( 4U 43/09) entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig ist. Das OLG stellt mit ähnlich eindeutigen Worten wie der BGH fest, dass der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen klar und deutlich über sein Widerrufsrecht zu belehren ist. Die Belehrung darf auch nicht [...]
