Retourkutsche – Gegenabmahnung nicht automatisch rechtsmissbräuchlich!
Das Landgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 09.02.2011 zum AZ: III-8 O 120/10 entschieden, dass die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen im Rahmen einer Gegenabmahnung nicht nach § 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich war. Das Landgericht geht davon aus, dass ein Rechtsmissbrauch nur dann vorliegt, wenn das beherrschende und überwiegende Motiv für den Ausspruch der Abmahnung [...]
