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Sony Ericsson

Der Anwaltskanzlei Sandhage wird ein kennzeichenrechtliches Abmahnschreiben der Firma Sony Ericsson Mobile Communications AB mit Sitz in Schweden vorgelegt. Beanstandet wird der angeblich rechteverletzende Verkauf von Mobil Telefonen. Dem Abmahnschreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die ein Vertragsstrafeversprechen von mindestens 10.000,00 EUR vorsieht. Gegenstandswert: 200.000,00 EUR

Informationspflichten im Mobile-Commerce:

In den verschiedensten Blogs und Zeitschriften wird jüngst auf eine Entscheidung des LG Bochum hingewiesen, wonach es angeblich nicht zu beanstanden sein soll, wenn die Pflichtinformationen im Fernabsatz nicht direkt auf dem Handy angegeben werden. Es solle vielmehr genügen, wenn sich auf der aufgerufenen Handy-Seite ein Hinweis befände, wonach es sich nur um einen Auszug [...]

  
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