Das Kammergericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 13.04.2010 (5W 62/10) entschieden, dass der Hinweis „Versand in alle anderen Länder weltweit auf Anfrage“ einen Bagatellverstoß darstellen kann, wenn der Händler gleichzeitig die Versandkosten für die Europäische Union und die Schweiz angibt. Das erstinstanzlich angerufene Landgericht hatte bereits Unterlassungsansprüche wegen teilweise fehlender Angaben zu Versandkosten ins [...]