Soforthilfe
Falls Sie als ebay-Anbieter, Online-Händler oder IT-Unternehmer Opfer einer Abmahnung geworden sind, ist es wichtig, rechtlichen Rat einzuholen. Keinesfalls sollten Sie vorschnell Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärungen abgegeben.
Häufig ist zu vermuten, dass eine Vielzahl gleichlautender Abmahnungen ausgesprochen wurde, die schon deswegen unter die Definition des Rechtsmissbrauchs fallen können.
Oft nehmen es Abmahner mit der Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten selbst nicht so genau. Hier kann das Problem durch Ausspruch einer Gegenabmahnung schnell beseitigt werden.
Regelmäßig stürzen sich Abmahner auf Spitzfindigkeiten, zu denen es keine oder nur vereinzelte Rechtsprechung gibt. Hier ist sorgfältig zu überprüfen, ob die Abmahnung tatsächlich einen Wettbewerbsverstoß betrifft.
Die Erfahrung zeigt: Setzen Sie sich zur Wehr! Es lohnt sich !
Wenn Sie sich für den Abmahnschutzbrief oder die Abmahnflatrate entscheiden, wird vereinbart, dass die Kosten für die Abwehr „Ihrer Abmahnung“ bereits in den Honoraren enthalten sind.
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