Die Regelungen der Preisangabenverordnung regeln z. B. bei Verkauf von flüssiger Ware, dass ein Unternehmer den Grundpreis je Mengeneinheit anzugeben hat. Regelmäßig ist hier der Literpreis anzugeben. Die Grundpreisangabe muss in unmittelbarer Nähe zum Endpreis vorgehalten werden. Nach einem Urteil des BGH vom 26.02.2008 zu I-ZR 163/06 bedeutet dies, dass der Verbraucher in der Lage [...]