Unlauter: Nachträgliche Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion
Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 14.09.2011 festgelegt (Az.: 17 HK O 2017/11), dass die nachträgliche Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion unlauter ist. Ein Händler, der Preisrabattaktionen anbietet, sollte sich an die angegebene zeitliche Befristung halten und diese nicht nachträglich verlängern. Bei einer Verlängerung handelt es sich um eine objektive Irreführung des Verkehrs [...]
