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Rechtsanwälte Sandhage – sicher online handeln

Entries for Oktober, 2010

Verband sozialer Wettbewerb e.V.

Der Anwaltskanzlei Sandhage wird eine Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb aus Berlin vorgelegt. Moniert werden wettbewerbsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit dem Verkauf des Gerätesystems „CyberTroneä“. Moniert werden Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz durch Werbeaussagen die angeblich nicht durch den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand belegt sind. Der Abmahnung ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt, die ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 [...]

Verband sozialer Wettbewerb e.V.

Der Anwaltskanzlei Sandhage wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. vorgelegt. Der Verband moniert angeblich irreführende Werbeaussagen im Bereich des Heilmittelwerbegesetzes. Dem Abmahnschreiben ist eine umfangreiche vorbereitete Unterlassungserklärung beigefügt, die auch ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der  Zuwiderhandlung beinhaltet. Zudem wird eine Kostenerstattung von 166,00 EUR verlangt.

Mc Neill Schulranzen / Thorka GmbH

Der Anwaltskanzlei Sandhage wird ein kennzeichenrechtliches Abmahnschreiben der Thorka GmbH mit Sitz in Hainburg vorgelegt. Die Thorka GmbH behauptet Produkte der Marke Mc Neill im Rahmen eines selektiven Vertriebssystemes zu veräußern. Sie hält insoweit den Verkauf von Mc Neill Schulranzen über das Internet für unzulässig. Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung, die ein [...]

Sony Ericsson

Der Anwaltskanzlei Sandhage wird ein kennzeichenrechtliches Abmahnschreiben der Firma Sony Ericsson Mobile Communications AB mit Sitz in Schweden vorgelegt. Beanstandet wird der angeblich rechteverletzende Verkauf von Mobil Telefonen. Dem Abmahnschreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die ein Vertragsstrafeversprechen von mindestens 10.000,00 EUR vorsieht. Gegenstandswert: 200.000,00 EUR

Fehlerhafte AGB können auch in Österreich abgemahnt werden

In seiner Entscheidung vom 23.02.2010 (4 Oe 99/09A) hat der OGH entschieden, dass die Verwendung von unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen, der klageberechtigten Konkurrenten einen Unterlassungsanspruch nach dem UWG gewährt und der damit auch abgemahnt werden kann. Mit Hinweis auf die deutsche Rechtslage stellt der OGH fest, dass man in Österreich [...]

  
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