Fehlende Angabe der Handelsregisternummer und der Umsatzsteuer-ID bei der GmbH sind abmahnfähig.
Fehlende Angabe der Handelsregisternummer und der Umsatzsteuer-ID bei der GmbH sind abmahnfähig. Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 02.04.2009 zu 4 U 213/08 im Rahmen eines Streits um die Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten entschieden, dass die unterlassene Angabe des Handelsregisters nebst zugehöriger Nummer und einer Umsatzsteuer-Identitätsnummer nach dem UstG einen Verstoß gegen § 5 [...]
